Anlässlich der heutigen Debatte im Hessischen Landtag zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sagte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nadine Gersberg:

„Wir brauchen eine Kernsanierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes und diese legt die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf vor. Wir brauchen klare Vorgaben, Personalmindeststandards an Bevölkerung und Fläche orientiert, eine Mindestausstattung an finanziellen Mitteln, die Möglichkeit auf Fortbildung und Sanktionsmöglichkeiten.“

Zum einen lasse das derzeitige spärliche Gleichberechtigungsgesetz viele Fragen offen, weshalb es die SPD-Fraktion für wichtig erachte, ein detailliertes Gesetz vorzulegen. Zum anderen müssten klare Vorgaben über die Ausstattung der Gleichstellungs- und Frauenbüros aufgestellt werden.

Aufbauend auf dem SPD-Gesetzentwurf von 2015 hätten die Frauenbüros in monatelanger gemeinschaftlicher Arbeit und mit juristischer Begleitung einen Gesetzentwurf entwickelt. Diesen habe die SPD-Fraktion größtenteils übernommen, da die jahrzehntelangen Erfahrungen der Frauen- und Gleichstellungsbüros nicht ignoriert werden dürften.

„In unserem Gesetzesentwurf werden nicht-binäre Menschen zum ersten Mal überhaupt in einem Gleichberechtigungsgesetz berücksichtigt. Zudem ist vorgesehen, dass die Landesregierung eine Stelle für Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes einrichtet.“ Überdies seien Sanktionen vorgesehen, wenn Kommunen bspw. keine Gleichstellungsberichte verabschiedeten oder Gleichstellungsbeauftragte für ihre Tätigkeit nicht freigestellt würden. „Um das Gender Pay Gap zu schließen berücksichtigen wir Familienarbeit bei Wiedereinstellungen und Tarifsteigerungen.

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz muss wirksam und zeitgemäß sein. Bisher trägt die schwarzgrüne Landesregierung jedoch nur sehr wenig dazu bei“, so Gersberg.