In der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf der SPD, der die Einführung eines inklusiven Wahlrechts in Hessen vorsieht, erneuerte die sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Lisa Gnadl, ihre Forderung nach einem Wahlrecht für vollbetreute Menschen.

Dazu sagte Gnadl in der Plenardebatte: „Es wird Zeit, dass es endlich auch auf hessischer Ebene zu einem inklusiven Wahlrecht kommt, also zu einem Wahlrecht für Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden. Das Wahlrecht ist eine tragende Säule der Demokratie. Die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse, die rund 7000 Menschen in Hessen betreffen, sind willkürlich und ein schwerwiegender Eingriff in die Bürgerrechte.“

Das Bundesverfassungsgericht habe schließlich schon am 29. Januar 2019 beschlossen, dass diese Wahlrechtsausschlüsse gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderung verstießen.

„In Hessen hätten wir schon vor der Landtagswahl das Wahlrecht ändern können. Gelegenheit hatten wir dazu. In der letzten Legislaturperiode haben CDU und Grüne die Reform abgeschmettert und verschleppt. Andere Bundesländer wie Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Berlin haben ihr Wahlrecht schon längst reformiert – und das zum Teil schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es ist schon beschämend, wie lange das in Hessen gedauert hat“, führte Gnadl weiter aus.

Deswegen habe die SPD-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, um den Druck auf CDU und Grüne zu erhöhen. Dies sei nun gelungen. „Eine zeitnahe Umsetzung sieht allerdings anders aus. Wenn sich jetzt hier im Landtag abzeichnet, dass dieser rechtswidrige Zustand endlich geändert wird, dann begrüßen wir das ausdrücklich“, so die SPD-Abgeordnete.