In Erster Lesung hat heute der Hessische Landtag den Gesetzentwurf der SPD für ein Wohnraumschutzgesetz, welches verschiedenen Zweckentfremdungstatbeständen von Wohnraum vorbeugen soll, diskutiert. Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Elke Barth, mahnte angesichts des angespannten Wohnungsmarktes in Hessen zur Eile.
Barth sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Wir wollen jetzt handeln, denn die Zeit drängt. Überall dort, wo auch die Mietpreisbremse gilt, also in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, sollen die Gemeinden wieder Satzungen erlassen, die sie verpflichten genauer hinzuschauen, wenn Wohnraum dem Markt entzogen wird. Dies betrifft die Umwandlung von Wohnimmobilien in Gewerbeimmobilien, längere Leerstände mit dem Ziel von Immobilienspekulationen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.“
Das Zweckentfremdungsverbot sei 2004 in Hessen unter der Regierung Koch abgeschafft worden. Seitdem habe sich die Situation auf dem hessischen Wohnungsmarkt entscheidend verschärft. So sei es nicht gelungen, durch verstärkte Bautätigkeit oder andere wohnungspolitische Maßnahmen dem Anstieg der Mieten wesentlich entgegenzuwirken. Auch seien in bestimmten Lagen immer häufiger spekulative Leerstände zu verzeichnen. „Wenn auf der einen Seite händeringend Wohnraum benötigt wird und dieser durch den engen Markt immer teurer wird, ist es auf der anderen Seite schlicht nicht hinnehmbar, wenn in unseren Städten Immobilien mit dem Ziel der Spekulation leerstehen. Auch für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumsimmobilien sollten die betroffenen Städte einen Genehmigungsvorbehalt erhalten“, so Barth.
Hinzu komme, dass durch die Verlagerung von Instituten des Finanzmarkts aus London die Situation auf dem Gewerbeimmobilienmarkt im Rhein-Main Gebiet bereits erheblich angezogen habe, was sich in der Zukunft nach Meinung von Fachleuten aus der Branche weiter fortsetzen werde.
Andere Bundesländer hätten gute Erfahrungen mit Zweckentfremdungsverboten. So gehe die Stadt Hamburg seit einigen Jahren verstärkt gegen Leerstände vor und habe so allein im Jahr 2017 190 leerstehende Wohnungen wieder ihrer Bestimmung zuführen können. Auch in Bayern oder Bremen gebe es entsprechende Gesetze.
„Wir müssen jetzt kraftvolle Maßnahmen für einen wohnungspolitischen Kurswechsel ergreifen, damit in unserem Städten endlich wieder eine erträgliche Situation auf dem Wohnungsmarkt eintritt“, sagte Elke Barth.