In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses 20/2 wurden Zeugen zu der Opfernachsorge vernommen. Die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, erklärte dazu: „Nicht nur in der Organisation der Notrufsituation haben die Verantwortlichen der Polizei versagt, sondern auch in der Organisation der Opfernachsorge. Die Betreuung von Betroffenen des Anschlags von Hanau ließ mehr als zu wünschen übrig. Beispielsweise wurde ein Beamter als Leitung für die Betreuungsaufgabe eingesetzt, der in seiner ganzen Laufbahn nur einen vierstündigen Lehrgang zu diesem Thema absolviert hat, welcher zu diesem Zeitpunkt auch noch drei Jahre zurücklag. Das spricht Bände und zeigt, dass es der Polizei in diesem Bereich an hinreichend geschultem und qualifizierten Personal fehlt.“

Außerdem hätten eine klare Organisation der Opferschutzaufgabe sowie eine konkrete Aufgabenzuweisung gefehlt. „Die Opferschutzbeauftragten und -koordinatoren hatten keine eindeutige Ansprechperson. Wichtige Informationen zum Sachstand und zu den eingeleiteten Maßnahmen haben die Opferschutzbeauftragten erst verspätet oder gar nicht erreicht. Und wenn dann Informationen vorlagen, wussten sie nicht, welche davon an die Angehörigen weitergegeben werden durften. Dabei ist den sehr bemühten Beamten keinerlei Vorwurf zu machen – sie konnten ihrer Aufgabe schlichtweg nicht gerecht werden“, so Hofmann. Der Vorwurf richte sich an die Verantwortlichen, die die erforderlichen Strukturen für die Bewältigung einer solchen Situation nicht geschaffen hätten.

Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses habe insgesamt gezeigt, dass es bei der Opfernachsorge erheblichen Verbesserungsbedarf gebe – so etwa beim Einsatz von muslimischen Seelsorgern. „Wenn erkennbar ist, dass muslimische Seelsorger oder Seelsorger anderer Konfessionen benötigt werden, müssen diese auch in solchen Einsätzen bedarfsgerecht eingesetzt werden“, sagte Hofmann. Für eine bessere und strukturiertere Opfernachsorge forderte Hofmann die Bildung geeigneter Betreuungsabschnitte, eine eins-zu-eins-Betreuung sowie das sofortige Hinzuziehen psychologischer Fachkräfte des zentralpsychologischen Dienstes bei solchen Lagen.