Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags, der die Hintergründe und Abläufe des rassistischen Attentats von Hanau am 19. Februar 2020 untersucht (UNA 20/2) hat heute weitere Zeugen vernommen. Im Mittelpunkt stand dabei das Thema der Waffenbesitzkarte des Täters.
Die Obfrau der SPD im Untersuchungsausschuss, Heike Hofmann, sagte dazu: „Überlebende und Betroffene rechtsextremistischer Anschläge benötigen schnellere und unbürokratischere Hilfen. Insbesondere die erforderlichen Gutachten über den gesundheitlichen Zustand der Betroffenen sind sehr belastend und retraumatisierend. Zudem sollten die Hilfen aus einer Hand erfolgen. Diesen Eindruck bestätigte – übereinstimmend mit den zuvor vernommenen Betroffenen – auch der heute vernommene Überlebende des rassistischen Anschlags.
Heute wurde mitgeteilt, dass ein Teil des von uns beantragten E-Mail-Verkehrs gelöscht wurde. Diesen hatten wir zur Aufklärung des Vorwurfs der unzulässigen Einflussnahme auf das laufende Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Notruforganisation angefordert.
Den Löschvorgang haben wir mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Obwohl der Vorwurf der unzulässigen Einflussnahme durch das Landespolizeipräsidium in mehreren Sitzungen thematisiert wurde und somit ersichtlich war, dass hier noch weiter aufgeklärt würde, nahm man eine Löschung des E-Mail-Postfachs vor. Das erschwert die Aufklärung und ist mehr als irritierend.
Auch bei der Waffenbehörde konnten wir Defizite identifizieren machen. Diese konnte nicht mit Sicherheit zuordnen, wo der Täter seine Waffen aufbewahrte. Auch mit der Bedürfnisbestätigung wurde zu leichtfertig umgegangen. Hier wartete man ein Jahr zu, bis der Täter die Voraussetzungen erfüllte, die zum Zeitpunkt, zu dem die Bestätigung angefordert wurde, nicht vorlagen. Die Waffenbehörde sollte mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten sorgfältiger umgehen.“