Am heutigen Dienstag hat sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein hessisches Verkehrswendegesetz befasst. Die Initiative der SPD greift hierbei die Forderungen des Volksbegehrens „Verkehrswende“ auf, welches im vergangenen Jahr mehr als 70.000 Unterstützerinnen und Unterstützer für einen Wandel hin zu nachhaltiger Mobilität zusammenbringen konnte. Der hiermit einhergehende Gesetzentwurf wurde jedoch von der hessischen Landesregierung aus CDU und Grünen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft und somit nicht weiterverfolgt.
Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, sagte dazu in der Debatte in Wiesbaden:
„Nicht erst seit der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf ist klar: das von uns eingebrachte Verkehrswendegesetz leistet einen wirklichen Schritt hin zur einer zukunftsfähigen und –festen Mobilität in Hessen. Nicht zuletzt, weil es klare Ziele definiert, wohin sich die Mobilität in Zukunft entwickeln muss. Im letzten Sommer drückte die Landesregierung aus CDU und Grünen ihr ‚Nahmobilitätsgesetz‘ durch, doch das Gesetz hat einiges vermissen lassen: klare Botschaften, wohin man möchte; Strategien, wie man Veränderungen zielorientiert umsetzen kann und am Ende nichts mehr, als eine Wiedergabe des Status Quo. Im Gegensatz zu Schwarzgrün schreiben wir die Zielvorgaben aber nunmehr ins Gesetz, denn diese sollen transparent und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Solche klaren gesetzlichen Vorgaben sind insbesondere deshalb wichtig, um die Integration aller Mobilitätsarten zu realisieren, denn nur so können beispielsweise Umsteige zwischen einzelnen Verkehrsträgern auch tatsächlich darstellbar sein.“
Genau diese Konkretisierungen fehlten dem schwarzgrünen Nahmobilitätsgesetz ebenso wie augenscheinlich ein prinzipielles Interesse an einer nachhaltigen Verkehrswende in Hessen: „Es ist insgesamt verwunderlich, wie dieses Gesetz zustande kommen konnte.“ So erklärte Verkehrsminister Al-Wazir im Vorfeld, dass ein Gesetzentwurf nicht mehr von der Landesregierung erarbeitet werden könne, sondern aus den Reihen der schwarzgrünen Regierungskoalition stammen müsse. „Eine wirkliche Schwerpunktsetzung auf das Zukunftsthema Mobilität sieht anders aus. Hier muss sich auch nicht nur ein grüner Verkehrsminister, sondern eine gesamte grüne Landtagsfraktion fragen, welche früheren und heutigen Herzensthemen auf dem Altar der Koalitionsdisziplin geopfert werden sollen. Das vom ‚Volksbegehren Verkehrswende‘ angeschobene Vorhaben für eine zukunftsfähige Mobilität in Hessen ist hierfür ein mehr als deutliches Beispiel. Und wieder einmal ist klar, dass die Landesregierung aus CDU und Grünen weder Mobilität noch Zukunft kann. An zukunftsfähige Mobilität denkt dort erst recht niemand“, so Eckert.