Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, die Zuständigkeit für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt neu zu ordnen. Derzeit liegt die Verantwortung für die Kontrollen bei der Bundespolizei, die SPD strebt eine Zuständigkeit des Landes an.

Die Fluggastkontrollen am Frankfurter Flughafen stehen seit längerer Zeit in der Kritik, weil sie im Vergleich zu anderen Flughäfen sehr lange dauern. Wie die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser sagte, sei die personelle Unterbesetzung bei der derzeit zuständigen Bundespolizei und den von ihr beauftragten Sicherheitsunternehmen der Hauptgrund für die Verzögerungen bei den Passagier- und Gepäckkontrollen. Der Bund zeige aus Kostengründen auch keine Bereitschaft, das Personal aufzustocken.

Die SPD-Fraktion fordert deshalb, die Zuständigkeit für die Sicherheitschecks vor dem Abflug von der Bundespolizei in eine neu zu gründende Landesgesellschaft zu verlagern, die diese hoheitliche Aufgabe mit mehr Personal erfüllen könne.

„Unser Vorbild ist die Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München, die mit großem Erfolg arbeitet. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, mit dem Bund eine Regelung darüber zu treffen, die Verantwortung für die Sicherheitskontrollen auf das Land Hessen zu übertragen. Die Aufsicht über die landeseigene Gesellschaft soll nach unserer Ansicht beim hessischen Wirtschaftsministerium liegen, das schon jetzt für wesentliche Sicherheitsfragen bei der Fraport zuständig ist“, so Nancy Faeser.

Einer Privatisierung der Luftsicherheit, wie sie die FDP vorschlage, erteilte die SPD-Fraktionsvorsitzende eine Absage: „Wir sprechen hier von einer hoheitlichen Aufgabe und von der Verantwortung für die Sicherheit von Millionen von Fluggästen, die jedes Jahr von Frankfurt aus fliegen. Eine so große Verantwortung kann man nicht einem gewinnorientierten Privatunternehmen übertragen. Eine landeseigene Gesellschaft gewährt die zuverlässige Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben und – falls nötig – einen direkten Durchgriff des Ministeriums“, sagte Faeser.